Rechtsprechung
VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschreibung übergeordneter Vermessungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb; Ausschluss vom Wettbewerb wegen einer schweren Verfehlung auf Grund der Vereinbarung in einem Integritätsvertrag; Mitnahme bzw. Unterbleiben schnellst ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitnahme von vertraulichen Unterlagen rechtfertigt Ausschluss
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99
Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer …
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 6. Februar 2002 - X ZR 185/99, NZBau 2002, 344) kommt mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch den Bieter zwischen diesem und dem Auftraggeber ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zustande. - OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05
Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Vergabekammer lediglich prüfen, ob der Entscheidung der Vergabestelle ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde lag oder ob bei der Ausübung des Ermessens Fehler gemacht wurden (OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 1 Verg 2/99, NVwZ 2001, 714; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2001 - Verg 16/01, VergabeR 2001, 419). - OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01
Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05
Auch im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb hat die Auftraggeberin die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit zu überprüfen, wenn - wie hier - negative Änderungen der Bietereignung, die nach Abschluss der Eignungsprüfung erfolgen, einen Wiedereintritt in die Eignungsprüfung rechtsfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2002 - Verg 45/01, VergabeR 2002, 282). - OLG Hamburg, 21.01.2000 - 1 Verg 2/99
Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Eignung eines Bieters
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05
Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens kann die Vergabekammer lediglich prüfen, ob der Entscheidung der Vergabestelle ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde lag oder ob bei der Ausübung des Ermessens Fehler gemacht wurden (OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 1 Verg 2/99, NVwZ 2001, 714; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2001 - Verg 16/01, VergabeR 2001, 419). - KG, 05.09.2000 - KartVerg 15/00
Neutralität als Vergabekriterium
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 49/05
Typische Fälle von Unzuverlässigkeit eines Bewerbers/Bieters sind: Mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Arbeiten, schwere Verfehlungen wie Bestechung, Urkunden- oder Vermögensdelikte, Verstöße gegen Bestimmungen des GWB oder das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen oder Nichtbeachtung von anerkannten Berufspflichten (KG, Beschluss vom 5. September 2000 - KartVerg 15/00, VergabE C-3-15/00).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!
Deshalb ist es ja auch unproblematisch, dass der Auftraggeber in eine erneute Prüfung der Eignung eintritt, wenn die Vergabestelle z. B. von schweren Verfehlungen erst nachträglich erfährt; dann ist der Auftraggeber sogar verpflichtet, die Zuverlässigkeitsprüfung nochmals aufzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006, Az.: Verg 21/06; Beschluss vom 18.07.2001, Az.: Verg 16/01; im Ergebnis ebenso VK Hessen, Beschluss vom 09.02.2004, Az.: 69d-VK-79/2003, 69d-VK-80/2003, Beschluss vom 18.04.2002, Az.: 69 d VK-12/2002; VK Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2005, Az.: 1 VK 49/05).